Für die Erbringung der anwaltlichen Leistungen sind drei Komponenten wesentlich:
- Zum ersten das in der Ausbildungszeit von durchschnittlich 8 – 10 Jahren erworbene und dann laufend fortgebildete und um berufliche Erfahrung vermehrte juristische Wissen.
- Zum zweiten der Einsatz der Zeit des Rechtsanwalts und seiner Mitarbeiter.
- Und drittens die Verwendung der eigenen notwendigen sachlichen Mittel, vor allem juristische Literatur, Zeitschriften, EDV, Büroräume usw.
Wie jeder Dienstleister, Handwerker und Kaufmann muß auch ein Rechtsanwalt nicht nur seine Kosten durch seinen Umsatz decken sondern einen angemessenen Unternehmerlohn erzielen. Auch ein Rechtsanwalt lebt nur von dem, was als Differenz zwischen Honorareingang und Kosten am Schluß des Monats übrigbleibt. Wir verkaufen keine Industrieerzeugnisse sondern erbringen individuelle, nicht gegenständliche Leistungen. Ob ein bestimmter Anwalt gut oder schlecht, teuer oder günstig ist, läßt sich gewöhnlich nur anhand einer Vielzahl von Fällen einschätzen.
|