Inhalt und Umfang des Auftrages des Mandanten bestimmen den Aufwand, der von uns zu leisten und uns zu vergüten ist.

Wir wünschen, daß bei der Bestimmung der Höhe unserer Vergütung die Bedeutung und die Schwierigkeit der Sache, der notwendige Zeitaufwand, die Qualität und der Umfang unserer persönlichen Tätigkeit, unsere Verantwortung, unser Haftungsrisiko sowie nicht zuletzt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der von uns für den Mandanten erreichte Erfolg angemessen berücksichtigt sind.

Über unser Honorar sprechen wir mit unseren Mandanten bei der Übernahme des Mandates.